Private Versicherungen
E-mail schicken:

Testsieger Stiftung Warentest
Warum privat versichern? ERGO Versicherung
Von 09:00 bis 17:00 erreichbar
0152 05187808

Die kapitalbildende Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist die beliebteste Altersvorsorge der Deutschen.

Genießen Sie Ihr Alter ohne finanzielle Sorgen.


Haben Sie sich Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausrechnen lasse? Was auch immer bei der Berechnung der Rente herauskommt, es wird weit unter Ihrem letzten Arbeitseinkommen ligen. Doch gerade im Alter will man nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten, sondern sich lang gehegte Wünsche erfüllen. Und damit Sie dann aktiv und unternehmungslustig das Leben genießen können, benötigen Sie Ihren gewohnten finanziellen Rahmen. Die kapitalbildende Lebensversicherung der ERGO kann entscheidend zu diesem Rahmen beitragen.

Schützen Sie Ihre Familie vor finanziellen Nachteile


Wohnung, Auto, Reisenetc. - Keine Frage, Sie wollen sich etwas leisten. Doch wie sieht es mit der Absicherung bei laufenden Zahlungsverpflichtungen aus? Denn diese erlöschen nicht, wenn der Familienversorger stirbt. Gerade in dieser Situation braucht Ihre Familie Hilfe. Die finanzielle Hilfe aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung der ERGO Lebensversicherung AG.

Beachten Sie die steuerlichen Regelungen


Bei Ablauf Ihres Vertrages im Erlebensfall ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und die Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherung) individuell einkommensteuerpflichtig. Wenn wir die Erlebensfallleistung nach Vollendung Ihres 60. Lebensjahres an Sie auszahlen und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren bestanden hat, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig.
Im Auszahlunszeitpunkt wird auf den einkommensteuerpflichtigen Ertrag eine Kapitalertragsteuer (zzt. 25%) zzgl. Solz. einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dieser Kapitalertragsteuerabzug ist lediglich eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuerschuld.
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Leistungen aus ungeförderten privaten Lebens- und Rentenversicherungen, kann ab 2009 die bisherige individuelle Einkommensteuerpflicht durch die Erhebung einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 v.H. zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer endgültig abgegolten werden (abgeltungteuer).